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Rechtsanwaltskanzlei Fischer-Heitmann, Rees

Rechtsanwaltsvergütung - RVG

 

Wie wird ein Anwalt eigentlich bezahlt?

1. Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG -

Grundsätzlich berechnen sich die Gebühren eines Anwaltes nach dem RVG. D.h., dort ist geregelt, welche Gebühren der Anwalt für welche Tätigkeit abrechnen darf. Die Höhe der Gebühren wiederum ist abhängig von dem sog. Streitwert, je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.

Wenn der Vermieter also z.B. Mietrückstände i.H.v. 2.000,00 EUR bei seinem Mieter einfordern möchte, liegt der anwaltlichen Beauftragung ein Streitwert von 2.000,00 EUR zugrunde, aus welchem sich die Gebühren des Anwaltes dann berechnen.

Bei Rechtsangelegenheiten, denen ein Streitwert von bis zu 500,00 EUR zugrunde liegt, fallen außergerichtliche Anwaltsgebühren nach dem RVG i.H.v. derzeit 83,54 EUR brutto an. Dabei ist es egal, ob der Anwalt in dieser Sache dann einen Brief oder 20 Briefe schreiben muss.

Weitere Gebühren fallen erst an, wenn die Angelegenheit in ein Gerichtsverfahren übergeht oder wenn man sich mit der Gegenseite gütlich einigt, dann fällt eine zusätzliche sog. Vergleichsgebühr an. Gleiches gilt, wenn der Anwalt z.B. an einem Ortstermin oder einem Besprechungstermin mit der Gegenseite für seinen Mandanten teilnimmt.

1. Rechtsanwaltsgebühren aufgrund einer Honorarvereinbarung

Von den Vorschriften des RVG kann abgewichen werden, wenn absehbar ist, dass das zu übernehmende Mandat umfangreich und rechtlich schwierig ist, so z.B. in umfangreichen Straf- oder Steuerangelegenheiten. Hier schließen die Rechtsanwälte mit ihren Mandanten eine sog. Honorarvereinbarung ab. Entweder wird die Zahlung eines Pauschalhonorares vereinbart, es kann auch nach Zeitstunden abgerechnet werden, wobei der dann für die jeweilige Kanzlei übliche Stundensatz zugrunde gelegt wird.

Rechtsschutzversicherungen, so sie vorhanden sind, übernehmen allerdings nur die im RVG geregelten und festgelegten Anwaltsgebühren!! Gebühren, die die dort festgelegten Beträge überschreiten, hat der Mandant selber zu tragen.

Rechtsanwaltskanzlei Fischer-Heitmann,
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